Die SchülerInnen können den Test selbständig unter Anleitung der Lehrkraft im Klassenzimmer durchführen. Eine ausdrückliche Einverständniserklärung der Eltern ist nicht erforderlich.
Extern erstellte PCR- oder POC Antigen-Schnelltests dürfen nur durch Ärzte, Apotheken oder Testzentren durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Außerdem darf das Ergebnis, abhängig vom Inzidenzwert der Region maximal 48 Stunden bzw. bei einem Inzidenzwert über 100 nur 24 Std. alt sein.
Die fehlende Vorlage eines negativen externen Tests und die Verweigerung eines Schnelltests in der Schule führen dazu, dass die SchülerInnen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen und das Schulgelände verlassen müssen. Die Schulpflicht wird dadurch erfüllt, dass diese Schüler Angebote des Distanzunterrichts bzw. Distanzlernen wahrnehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.
Das komplette KMS sowie die das dazugehörige Elterninformationsblatt finden Sie hier:
Wir sind für Testungen aber gegen Testzentren in den Klassenzimmern. Daher ist ein offener Brief an Ministerpräsident Söder und eine Pressemitteilung in Arbeit und wird in Kürze veröffentlicht.