Aktuell gilt, dass seit 16.06.2021 auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z.B. Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet wird. In den Schulgebäuden und am Platz gilt weiterhin das Tragen einer sog. OP-Maske ab der 5. Jahrgangsstufe. Schulsport (innen und außen) kann ohne MNS stattfinden. Des Weiteren gibt es neue Regelungen für den Schulbesuch bei Allergikern und die Möglichkeit für die Erstellung einer Bescheinigung von negativen Selbsttestergebnissen durch die Schulen. Weitere Informationen finden Sie hier: Rahmenhygieneplan und RHP Schulen
Der LEV-RS hat sich beim Kultusministerium und bei den Ministerialbeauftragten dafür eingesetzt, dass die Maskenpflicht bei den Abschlussprüfungen für alle getesteten SchülerInnen entfällt, da die Inzidenzwerte sehr niedrig und entsprechende Abstände vorhanden sind. Diese Anregung wird im Kultusministerium geprüft. Weitere Informationen zu den Abschlussprüfungen finden Sie hier: Hinweise Abschlussprüfungen
Während der Phase der Abschlussprüfungen wird es für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 zu Unterrichtsausfall kommen, da aufgrund der Bestimmungen für die einzelnen Gruppen mehr Räume und Aufsichtspersonal benötigt werden als bisher.
Auch für eine Entbindung zur allgemeinen Maskenpflicht in den Klassenzimmern für getestete SchülerInnen haben wir uns eingesetzt. Diese Entbindung wird es jedoch nicht geben, da es sich um eine rein politische Entscheidung handelt, auf die wir keinen Einfluß haben.