Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Auflagen:
- Auf dem gesamten Schulgelände besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht (auch auf dem Sitz- bzw. Arbeitsplatz währendes des Unterrichts.
- Ab der Jahrgangsstufe 5 sowie für alle Lehrkräfte und anwesenden Personen gilt an allen Schulen, dass das Tragen von Medizinischen Masken Pflicht ist.
- Es wird empfohlen, dass Konferenzen und andere Besprechungen im Lehrerkollegium und sonstigen schulischen Gremien bis auf Weiteres möglichst als Videokonferenz stattfinden sollen.
De Umgang mit Kontaktpersonen positiv getesteter SchülerInnen sowie weitere Regelungen finden Sie in der Kurzfassung des neuen Rahmhygieneplans unter diesem Link:
Neuer Rahmen-Hygieneplan Kurzfassung