Wegfall Maskenpflicht im Unterricht ab dem 04.10.2021

Die Maskenpflicht entfällt ab 04.10.2021 im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen, sowie bei der Mittagsbetreuung. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.

Für Eltern und sonstige schulfremde Personen auf dem Schulgelände gilt bei Schulveranstaltung (Elternsprechstunden, Elternabende) keine 3G-Regelung. Lediglich bei Veranstaltung mit einem eher Kultur- oder Freizeitcharakter (Weihnachtsbasare, Schulkonzerte) kommt eine 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) zur Anwendung.

Dies bestärkt uns in unserer Forderung nach einem zuverlässigen Sicherheitskonzept an jeder Schule durch Plexiglasschreiben mit Umlaufkante und Raumreinigungsgeräten.

Das KMS vom 01.10.2021 finden Sie hier:

KMS Wegfall Maskenpflicht Stand 1.10. 2021