Bitte beachten Sie meine sehr geehrten Damen und Herren aus der Schulfamilie, dass in den Schulen u.a. für Elternabende, Elternsprechstunden nach der der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die sog. „3G-Regel“ in den vorgenannten Fällen keine unmittelbare Anwendung findet, bedeutet jedoch nicht, dass hiermit kein ausreichendes Schutzniveau an den Schulen bestünde. Es gelten die allgemeinen Vorgaben der 14. BayIfSMV und des jeweils gültigen Rahmenhygieneplans Schulen, insbesondere die Regelungen zum Tragen einer Maske im Schulgebäude, insbesondere auf den Verkehrsflächen, und die Beachtung des Mindestabstands.

Mit dieser verbindlichen Information aus dem KM zu den Treffen der Schulfamilie möchten wir eventuelle Unklarheiten die bis Dato bestanden wegen der 3G-Regelung beseitigen.

Die Damen und Herren Schulleiter:innen bzw. Damen und Herren aus dem Lehrerkollegium müssen in dieser Form diese Treffen gestatten.

Sollte es Probleme zu dieser Thematik an ihrer Schule geben, dann wenden Sie sich bitte an den LEV-RS.

3G-Regelung nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Treffen der Eltern in der Schule