Der Einsatz von Luftfiltergeräten/-anlagen ist anerkannt - LEV-RS
Neueste Pressemitteilung des LEV-RS zu Luftfiltergeräten
Kultus- und Gesundheitsministerium erkennen nun den Einsatz von Luftfiltergeräten in den Klassenzimmern an. Dies bedeutet, dass beim Einsatz dieser Geräte eine Kontaktpersonenermittlung entfällt und die Klassenkammeraden nicht mehr in Quarantäne müssen. Die daraus resultierende Pressemitteilung des LEV-RS und eine Zusammenfassung der entsprechenden Schreiben finden Sie hier: