Liebe Eltern und werte LeserInnen,

das Thema Elternbeiratskonto ist immer schon ein Aufreger und Unsicherheitsfaktor gewesen.

Immer wieder gab es und gibt es falsche Aussagen zu diesem Thema.

Hiermit möchten wir Ihnen einmal ein paar aufklärende Fakten aufzeigen.

Einleitend der Hinweis, dass wir die hier genannten Fakten, mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern abgestimmt haben und diese von dort bestätigt wurden.

Das wichtigste: Der Elternbeirat hat weder einen juristischen Anspruch auf ein eigenes Konto, es kann ihm aber auch kein Führen eines Kontos untersagt bzw. verboten werden.

Da die Eltern einer Schule, dem Elternbeirat (korrekte Bezeichnung: eigenständiges nichtjuristisches Gremium an der Schule) das Geld zur treuhänderischen Verwaltung zum Organisieren seiner Aufgaben überlassen haben, sind es per se keine Gelder des Sachaufwandsträgers und damit auch nicht der Schule.

So sind eine Einrichtung und die Verwaltung eines Elternbeiratskontos, wie auf unserer Homepage beschrieben, immer noch aktuell und sicher. Link

Die neuerlichen Unruhen, die hauptsächlich über die Sachaufwandsträger an die Schulen getragen werden, stammen von einer neue Verordnung zum Versteuern von Gewinnen aus Verkaufsaktivitäten, der im Bereich des Sachaufwandsträgers liegenden Gremien und Einrichtungen,aus dem Finanzministerium.

Das heißt in erster Linie nur, dass der Sachaufwandsträger, die außerhalb der Schule erwirtschafteten Gewinne gegenüber dem Finanzamt auflisten und verantworten muss.

Für einen Elternbeirat ist es also nur wichtig zu wissen, dass alle Schulischen Veranstaltungen ohne öffentliche Beteiligung weiterhin unbedenklich sind. Das Finanzamt zählt dabei alle engeren Verwandten wie, Großeltern und Tanten + Onkels, sowie Cousinen und Cousins zur Schulfamilie gehörend und nicht der Öffentlichkeit zugeordnet.

Alleinig Verkäufe wie zum Beispiel ein Stand des Elternbeirats auf einem Volksfest oder ähnliche, sollten vorher mit dem Sachaufwandsträger abgesprochen werden. Dieser kann dann eine solche Veranstaltung verbieten, wenn ihm z.B. der Verwaltungsaufwand zu hoch ist.

Weitere Infos erhalten sie auf unserer Homepage Link und in Veranstaltungen unseres Verbandes. Wenn Sie Interesse an einem Seminar zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an Ihre BezirksvertreterInnen.